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Samstag, 24. Mai 2008

Dokumente - Step one

Die Zeugniskopie ist jetzt beglaubigt. Eigentlich sogar mehr als das: Eine Beglaubigung dokumentiert nur die Echtheit von Unterschriften. Hier ist es eine "Ausfertigung", die rechtlich genau so zu betrachten ist wie das Original.

Mehr zum Thema bei Wikipedia: Beglaubigung und Ausfertigung.
Nicht, dass man das für das weitere Verfahren unbedingt wissen muss, aber wenn ich etwas mache, dann gründlich.

Jetzt ist das Dokument unterwegs zur Übersetzerin, die wiederum eine "vereidigte" ist.


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