MyBlog

Donnerstag, 15. Mai 2008

Urkunden und Beglaubigungen

Meine Recherche für die in Rom studierwillige Tochter hat folgendes ergeben:
  • Internationale Geburtsurkunde:

    Kann beim Standesamt bestellt werden, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person und kostet Euro 7,00 zzgl. Nachnahmegebühr der Post. Es sollte aber auch möglich sein, dass die bevollmächtigte Person sich persönlich zum Standesamt begibt.
    (Gleiche Prozedur übrigens zum Erhalt einer sog. "Abstammungsurkunde" zum Zwecke der Eheschließung - das jetzt nur für möglichen späteren Bedarf.)

  • Beglaubigte Übersetzung des Abi-Zeugnisses:

    1. Man lasse eine Kopie des Zeugnisses beglaubigen (Einwohnermeldeamt, pro Seite wahrscheinlich Euro 7,50).
    2. Man stelle die beglaubigte Kopie einem vereidigten Übersetzer/Dolmetscher zur Verfügung und zahle Euro 75,00. Dafür bekommt man zügig ein übersetztes Zeugnis.
    3. Damit wende man sich an das Italienische Konsulat, Notariatsabteilung, zahle einen noch nicht bekannten Betrag, so dass man, voilà!, das begehrte Dokument alsbald in Händen hält.
Vermutlich werde ich in der nächsten Woche dann erstmal zur Einwohnermeldestelle gehen, es gibt hoffentlich mindestens einen Tag, an dem dort lange genug geöffnet ist.

Und um den Antrag für die internationale Geburtsurkunde kümmere ich mich auch gleich mal.

Hilfreiche Geister waren hier zu finden:

Instituto Italiano di Cultura in Hamburg (sehr freundliche telefonische Unterstützung)
Das Italienische Konsulat in Hamburg (ebenfalls ein nettes Telefongespräch)
Die Liste vereidigter Übersetzer/Dolmetscher vom Konsulat sowie nachfolgende Korrespondenz
Der Antrag für Urkunden des Standesamtes in Hamburg-Harburg

Labels: ,

Links zu diesem Post:

Link erstellen

<< Startseite